Häusliche Pflege.
Persönlich beraten.
Verpflichtende Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger.
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- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Für Pflegegeldempfänger
- Persönliche Beratung zur häuslichen Pflege
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
JuCare bietet die verpflichtenden Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger an. Im Mittelpunkt steht die Pflege in Ihrer häuslichen Situation.
Einen Beratungseinsatz vereinbaren
Sie benötigen einen Beratungseinsatz? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie Ihren Wohnort sowie den gewünschten Zeitraum. Die Terminabstimmung erfolgt persönlich.
Ihre Fragen zur häuslichen Pflege
Bringen Sie Ihre Fragen und Beobachtungen zum Pflegealltag in das Gespräch ein. Welche Verpflichtung und Frist für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse. Für die Durchführung des Beratungseinsatzes ist JuCare Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Wir beraten Sie gerne.
Erzählen Sie uns, was Ihren Alltag leichter machen würde.
0163 2366429Alle Kontaktmöglichkeiten
