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NACH § 37 ABS. 3 SGB XI · JUCARE DIEBURG UND UMGEBUNG

Häusliche Pflege.
Persönlich beraten.

Verpflichtende Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger.

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Beratungseinsätze

  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Für Pflegegeldempfänger
  • Persönliche Beratung zur häuslichen Pflege

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

JuCare bietet die verpflichtenden Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger an. Im Mittelpunkt steht die Pflege in Ihrer häuslichen Situation.

Einen Beratungseinsatz vereinbaren

Sie benötigen einen Beratungseinsatz? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie Ihren Wohnort sowie den gewünschten Zeitraum. Die Terminabstimmung erfolgt persönlich.

Ihre Fragen zur häuslichen Pflege

Bringen Sie Ihre Fragen und Beobachtungen zum Pflegealltag in das Gespräch ein. Welche Verpflichtung und Frist für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse. Für die Durchführung des Beratungseinsatzes ist JuCare Ihr persönlicher Ansprechpartner.

EIN ERSTER SCHRITT, GANZ PERSÖNLICH

Wir beraten Sie gerne.

Erzählen Sie uns, was Ihren Alltag leichter machen würde.

Azra HalilovićPflegedienstleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin0178 2590034 Juković Alen · Inhaber
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